Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten:
Die betroffene Person ist verpflichtet die personenbezogenen Daten bereitzustellen.
Folgen der Nichtbereitstellung:
Keine Anstellung möglich.
Automatisierte Entscheidungsfindung:
Es erfolgt keine automatisierte Entscheidungsfindung bzw. Profiling.