Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten:

Die betroffene Person ist verpflichtet die personenbezogenen Daten bereitzustellen.

Folgen der Nichtbereitstellung:

Keine Anstellung möglich.

Automatisierte Entscheidungsfindung:

Es erfolgt keine automatisierte Entscheidungsfindung bzw. Profiling.

Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten:

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