Zusätzliche Informationspflichten:
Speicherdauer der personenbezogenen Daten:
6 Monate (Bewerbung) (Löschung nach 6 Monaten (sofern keine Einwilligung zur längeren Speicherung vorliegt). Aufbewahrungsfrist von 2 Monaten gem. § 21 Abs. 5 AGG plus vertretbarer Bearbeitungszeit.)