Angaben zur Verarbeitungstätigkeit:

Zwecke der Verarbeitungstätigkeit: Auswahl geeigneter Bewerber zur Besetzung einer offenen Stelle.

Rechtsgrundlage der Verarbeitungstätigkeit:

Die Verarbeitung ist für die Anbahnung des Beschäftigungsverhältnisses gem. Art. 88 DSGVO i.V.m. § 26 Abs. 1 BDSG erforderlich. (Eine über das aktuelle Bewerbungsverfahren hinausgehende Speicherung bzw. eine Weitergabe an Dritte bedingt eine Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO, die Anforderungen an die Einwilligung gem. Art. 7 Abs. 1-4 DS-GVO werden erfüllt.)

Angaben zur Verarbeitungstätigkeit:

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